Warnung: Erneut Aujeszkysche Krankheit im Landkreis Fürth festgestellt

Die Aujeszkysche Krankheit (AK) bei Hausschwein und Hausrind ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Krankheit ist nach dem ungarischen Tierarzt Aladár Aujeszky benannt, der sie zum ersten Mal beschrieben hat. Deutschland gilt seit 2003 als frei von AK bei Hausschweinen, bei Schwarzwild allerdings nicht. Das Schwein ist der Hauptwirt für den Erreger, das Suid Herpesvirus 1 (SuHV-1). Einmal infizierte Schweine bleiben ein Leben lang Virusträger und können, wie für Herpesvirusinfektionen charakteristisch, jederzeit wieder Virus ausscheiden. Die Situation ist vergleichbar mit dem Auftreten der „Herpes Blase“ an der Lippe des Menschen. Einmal infiziert tritt das Krankheitsbild bei Stress in Verbindung mit Verschlechterung der Immunitätssituation wieder auf. 

 

 

 

Mit Ausnahme der hochresistenten Primaten und Einhufer (Equiden) sind fast alle Säugetierarten für das SuHV-1 empfänglich. Das Virus bleibt im Schweinefleisch relativ lange infektiös, sodass neben der Übertragung über direkten Kontakt und Sekrete auch die orale Aufnahme von infiziertem Material eine wichtige Infektionsquelle darstellt. Das Krankheitsbild variiert deutlich mit dem Wirt und den Eigenschaften des Virusstammes. Die im Schwarzwild vorhandenen Virusstämme sind dort wenig pathogen.  Bei anderen Säugetierarten überwiegen jedoch zentralnervöse Symptome und starker Juckreiz. Die Tiere verenden innerhalb von Stunden bis Tagen. Ausgewachsene Schweine können mit dem Virus als Hauptwirt (Hauptträger) klinisch unauffällig leben.

 

 

 

 

Krankheitssymptome

 

 

Ist der Hund mit einem infizierten Schwein, das Virus reproduziert, in Kontakt gekommen, treten innerhalb ein bis vier Tage die ersten Symptome auf. Diese ähneln stark denen der Tollwut, weshalb die AK häufig auch als Pseudowut bezeichnet wird. Dazu zählen Appetitlosigkeit und Mattigkeit manchmal ist der Hund aber auch erregt. Im weiteren Verlauf kommt es zu Atemnot, Schluckbeschwerden, verstärkter Speichelproduktion und Erbrechen. Das auffälligste Symptom ist der intensive Juckreiz, der im Bereich des Kopfs beginnt und häufig zur Selbstverstümmelung führt. Später kommt es zu Bewusstseinstrübungen, Krämpfen und Lähmungen. In der Endphase werden die betroffenen Hunde ruhig, verlieren das Bewusstsein und sterben. Eine Therapie der Erkrankung ist nicht möglich, weshalb betroffene Hunde beim Auftreten der krankheitstypischen Erscheinungen vom Tierarzt von ihren Leiden erlöst werden sollen. Eine prophylaktische Impfung von Hunden ist auf Grund des Fehlens eines wirksamen Impfstoffs nicht möglich.

 

 

 

Schutz vor Ansteckung der Hunde

 

 

Um das Ansteckungsrisiko für den Jagdhund  zu reduzieren, sollte Folgendes  beachtet werden:

 

Nie rohes, ungekochtes Wildschweinfleisch verfüttern auch nicht in kleinen Mengen. Den Kontakt zu Schwarzwild insbesondere am Strecken- und Aufbruchplatz vermeiden. Die Hunde gehören nach der Jagd und ihrer Erstversorgung ins Auto. Es wird immer wieder beobachtet, dass gerade die Junghunde von ihren stolzen Besitzern mit zum Streckenplatz genommen werden, um dem Vierbeiner zum ersten Mal Kontakt mit dem Schwarzwild aufnehmen zu lassen.  Die Wahrscheinlichkeit ist hier durchaus gegeben, dass bei einer Strecke von z.B. 40 Sauen ein Schwein am Platz liegt, das aktuell Virus reproduziert hat.  

 

Gänzlich lässt sich der Kontakt bei der Jagdausübung zwischen Hund und Sau z. B. im Rahmen einer Nachsuche natürlich nicht vermeiden. Das Risiko kann aber durch die genannten Maßnahmen deutlich verringert werden.

 

 

 

 

 

Häufigkeit der AK beim Schwarzwild

 

 

Eine bundesweite Übersicht über die Verbreitung des AK-Virus beim Schwarzwild liegt derzeit noch nicht vor.

 

 

Erste Daten Anfang 2012 zeigten, dass die AK beim Schwarzwild in Bayern präsent ist. Es wurde vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ein Monitoringprogramm aufgelegt, wobei mittels einer stichprobenbasierten Untersuchung von Wildschweinblutproben auf Antikörper gegen AK-Virus die Verbreitung des AK- Virus ermittelt werden sollte. Hierzu sollten aus allen 96 Landkreisen und kreisfreien Städten je 30  zufällig gewählte und voneinander unabhängige Proben gezogen werden. Leider wurde und konnte auch das Probensoll nicht von allen Landkreisen und Städten erfüllt werden, so dass statistisch signifikante Aussagen nicht möglich sind. Die meisten Proben wurden von den Regierungsbezirken Niederbayern und Unterfranken zur Untersuchung vorgelegt. Bei den Proben aus Niederbayern wurde nach Angaben des LGL für das Jahr 2013 ein Anteil 20,06 % von reaktiver Proben ermittelt und für Unterfranken im gleichen Jahr ein Anteil von13,77 % reaktiver Proben. Der reaktive Anteil der Proben aus den restlichen fünf Regierungsbezirken ergab einen Anteil von 3,50 %, wobei diese Aussage wenig realistisch ist, da die Anzahl der untersuchten Proben zu gering war.