Ab dem 1. März herrscht in vielen deutschen Bundesländern eine Leinenpflicht für Hunde. Durch diese Regelung will man in der Brut- und Setzzeit hilflose Jungtiere vor freilaufenden Hunden schützen. Dabei geht es nicht nur um das Wildern von bspw. Rehkitzen, sondern auch um das Zerstören von Gelegen sowie das zufällige Aufstöbern von Jungwild beziehungsweise brütenden Vögeln.
In Bayern besteht zwar keine Leinenpflicht, aber zum Wohl der Wildtiere wäre es schön, wenn Hundebesitzer auf die Brut- und Setzzeit Rücksicht nehmen.